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SWK 2, 10. Jänner 1996, Seite R 3

Getränkesteuer Tirol

Eine Rückerstattung von

Getränkesteuer in Tirol wegen Verbrauches der abgegebenen Getränke außerhalb der Gemeinde hat für die Zeit bis zu unterbleiben - (§ 9 Abs. 2 Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetz i. d. F. LGBI. für Tirol 94/1991), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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