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Die Autobahnvignette ab 1997
Für Schwarzfahrer sind empfindliche Strafen vorgesehen
Mit wird die Benützung aller österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen mautpflichtig.
Gegenstand der zeitabhängigen Maut
Die Vignettenregelung gilt für alle Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen und darüber wird zusätzlich weiterhin die Straßenbenützungsabgabe erhoben, allerdings kann dabei die zeitabhängige Maut angerechnet werden.
Gültigkeit Neben der Jahresvignette für Österreichs Autobahnnetz, die grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer vom bis (also insgesamt 14 Monate) hat, gibt es auch eine 2-Monats-Vignette. Besonders für den Tourismus ist die PKW-Wochenvignette bedeutsam, die jeweils von Freitag 0 Uhr bis zum zweiten darauffolgenden Sonntag 24 Uhr (also 10 Tage) gilt.
Sonderregelungen
Mit Einführung der Vignette ist eine Absenkung der Mautgebühren auf den Strecken der Sondergesellschaften (Arlberg, Brenner, Pyhrn, Tauernautobahn) um ca. 15% für PKW-Einzelfahrten verbunden.
PKW-Anhänger (Boots-, Motorrad- und Wohnwagenanhänger) sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Wohnmobile fallen unter den PKW-Tarif. Behinderte mit...