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SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite R 126

Fruchtgenußrecht: Erbschaftssteuer

Der Erwerb eines Fruchtgenußrechtes an Aktien durch die Witwe des Verstorbenen aufgrund eines vom Erblasser zu Lebzeiten geschlossenen Vertrages unterliegt der Erbschaftssteuer - (§ 2 Abs. 1 Z 3 ErbStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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