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SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite R 124

Schenungssteuer: Grundstück

Unabgängig von der Rechtskraft eines Schenkungssteuerbescheides ist die Abgabenbehörde verpflichtet, diesen Bescheid von Amts wegen durch einen neuen Abgabenbescheid zu ersetzen, wenn der Einheitswertbescheid für das geschenkte Grundstück geändert worden ist - (§ 295 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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