Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite R 124
Zollschuld: Entstehung
•Auch für verbotenes und illegal eingeführtes Rauschgift sind die Eingangsabgaben zu entrichten - (§ 3 Abs. 1 Zollgesetz), (Abweisung)
()