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SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite R 123

Säumniszuschlag: Nachsicht?

Die Nachsicht eines Säumniszuschlages, der bei der Umsatzsteuerveranlagung für eine Restschuld vorgeschrieben wird, ist nicht vorgesehen - (§ 236 Abs. 1 BAO)

Die Vorschrift über die Festsetzung eines Säumniszuschlages berücksichtigt nicht die Gründe, aus welchen im Einzelfall eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet wurde.

„Die Einhebung eines nach dem Gesetz verwirkten Säumniszuschlages kann allerdings wie bei anderen Abgaben unbillig im Sinne des § 236 Abs. 1 BAO sein (vgl. hiezu das hg. Erkenntnis vom , Zl. 95/13/0049). Nach dem eben zitierten Erkenntnis stellt die Einhebung eines Säumniszuschlages eine eine Nachsicht rechtfertigende Unbilligkeit dar, wenn die Festsetzung dieser Nebengebühr ausschließlich durch die verzögerte Erledigung eines Umbuchungsantrages entstanden ist und den Abgabepflichtigen an der Verzögerung kein Verschulden trifft oder wegen einer für den durch die Umbuchung zu Begünstigenden unvorhersehbaren kontokorrentmäßigen Verrechnung nichts oder weniger umgebucht werden konnte, als im Zeitpunkt der Einbringung des Umbuchungsantrages an Guthaben des Antragstellers zu Buche stand. ...

Im nunmehrigen Beschwerdefall ist unbestritten, daß die aufgrund der Veranl...

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