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SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite R 122

VfGH: Gewerbeordnung

Nachsichtsansuchen sind zu erteilen, wenn keine Ausschließungsgründe vorliegen - (§ 28 GewO 1994)

Mit dem angefochtenen Bescheid wird dem Beschwerdeführer die Nachsicht von der Erbringung eines Befähigungsnachweises versagt. Ein solcher Bescheid greift in den Schutzbereich des Grundrechtes auf Erwerbsfreiheit ein (vgl. etwa VfSlg. 13.094/1992 und ).

...

Wie der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis VfSlg. 13.094/1992 dargetan hat, liegt eine Regelung, die geeignet ist, einen gewissen Standard fachlicher Leistungen zu sichern, im öffentlichen Interesse; es kann daher dem Gewerberechtsgesetzgeber unter dem Gesichtspunkt der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Erwerbsausübungsfreiheit an sich nicht entgegengetreten werden, wenn er zu diesem Zweck den Nachweis entsprechender Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verlangt. Der Gerichtshof hat dabei die Zulässigkeit der Standardisierung von Ausbildungsgängen und Prüfungsanforderungen, die das Befähigungsnachweissystem des Gewerberechts insgesamt prägt, nicht in Zweifel gezogen, jedoch betont, daß angesichts dieser Standardisierung Nachsichtsregelungen vorhanden sein müssen, die die Ausübung eines Gewerbes auch dann ...

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