zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite E 36

Nachsicht für Erben

Nachsicht für Erben (§ 236 BAO)

Eine Unbilligkeit der Einhebung setzt voraus, daß die Einhebung in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen steht, die sich aus der Einziehung für den Steuerpflichtigen ergeben, daß also ein wirtschaftliches Mißverhältnis zwischen der Einhebung der Abgabe und den im subjektiven Bereich der Steuerpflichtigen entstehenden Nachteilen vorliegt. Bei Übergang von Schulden im Erbweg besteht keine Unbilligkeit, zumal die Abgabenschulden im Nachlaßvermögen gedeckt sind ().

Daten werden geladen...