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Gewerbebetrieb oder Vermietung
Gewerbebetrieb oder Vermietung (§ 23, § 28 EStG)
Wenn der Beschwerdeführer in der Beschwerde vorbringt, daß er nur in seinem Recht, den erklärten Verlust aus der Verpachtung eines Alpenhauses nur als solchen aus Vermietung und Verpachtung und nicht aus Gewerbebetrieb anerkannt zu erhalten, verletzt ist, dann irrt er damit. Denn durch eine allenfalls unrichtige Qualifikation der Einkünfte in einem Bescheid wird der Beschwerdeführer nicht in seinen subjektiv- öffentlichen Rechten verletzt. Der Beschwerdeführer behauptet selbst nicht, daß die Einkommensteuer oder deren Bemessungsgrundlage bei anderer Qualifikation der Einkünfte eine Änderung erfahren hätte. Außerdem besteht keine Bindungswirkung der nur in der Begründung geäußerten Rechtsansicht für die Veranlagungsjahre der Folgejahre ().