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Außerordentliche Abschreibung bei Abbruch
Außerordentliche Abschreibung bei Abbruch (§ 8 Abs. 4 und § 16 Abs. 1 Z 8 EStG)
In einem Artikel werden die Möglichkeiten einer außerordentlichen Abschreibung in der Bauphase (wegen mangelhafter Bauleistungen und anderen Umständen während der Herstellung) und bei Beendigung einer Vermietung behandelt. Der Autor kommt zum Ergebnis, daß der wirtschaftliche Verbrauch des alten Gebäudes immer bereits vor Beendigung der Vermietung eintritt und daß damit eine außerordentliche Abschreibung zulässig ist, auch wenn das Grundstück nachher verkauft wird (Rolf Flies in BB 1996, 2169).