Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Nichtselbständige Tätigkeit eines Lehrbeauftragten
(A.B.) Ist in sachverhaltsmäßiger Hinsicht vor dem VwGH unbestritten, daß der in einem Dienstverhältnis zum Bund stehende Universitätsassistent die mit den Kollegiengeldern abgegoltenen, nicht remunerierten Lehraufträge (im Ausmaß von zwei Wochenstunden) unter Anweisung des Institutsvorstandes aufzunehmen hatte und sich diesen Tätigkeiten somit nicht entziehen konnte, daß die Tätigkeit innerhalb der Dienstzeit ausgeübt worden ist und die Durchführung der Lehraufträge zeitlich und räumlich in gleicher Weise an den Institutsrahmen gebunden gewesen ist, wie dies bei den Tätigkeiten anderer Dienstnehmer der Fall war, wobei die Themen streng vorgegeben gewesen sind, kann es nicht als rechtswidrig erkannt werden, wenn der Berufungssenat zur Ansicht gelangt ist, es läge diesbezüglich keine selbständige Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 UStG vor.
Aus den §§ 179 und 180 BDG ergibt sich, daß die Tätigkeiten in Forschung und Lehre zu den Dienstpflichten eines Universitätsassistenten gehören. Solcherart stellt die Lehrtätigkeit im Rahmen eines Lehrauftrages in der Regel eine bloße Erweiterung der vom Universitätsassistenten erbrachten Tätigkeiten dar (Erkenntnis des , Abweisung der B...