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SWK 1, 1. Jänner 1996, Seite A 23

Erwerb eines Mitunternehmeranteils im Erbweg

Die Abgabepflichtige war Sechstelerbin nach ihrem im Jahre 1990 verstorbenen Vater, der ein Einzelunternehmen betrieben hat. Im Zuge des Abhandlungsverfahrens wurde sie aufgrund des mit der Miterbin B abgeschlossenen Erbübereinkommens auch hinsichtlich des Betriebsanteiles abgefunden, was in einem nach Einantwortung der Verlassenschaft im Jahre 1991 erlassenen Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO zur Zurechnung eines Veräußerungsgewinnes nach § 24 EStG (für das Jahr 1990) geführt hat. Da der an "B und Mitges." gerichtete Feststellungsbescheid aber ausschließlich der betriebsübernehmenden B zugestellt worden war, konnte sich hieraus für einen in S. A 24der Folge an die Berufungswerberin ergangenen Einkommensteuerbescheid keine Bindungswirkung ergeben. Eine Zustellung des Grundlagenbescheides an die Abgabepflichtige (§ 97 Abs. 1 BAO) ist auch nicht dadurch zustande gekommen, daß ihr zehn Monate später eine nicht unterfertigte Ablichtung dieses Bescheides zugeleitet worden ist, nachdem sie – zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung aufgefordert – eingewendet hatte, vom Ergehen eines Feststellungsbescheides (selbst von ihrer Miterbin) nie in Kenntnis gesetzt worden zu sein.

Ihrer Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid f...

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