Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unzulässige oder zu hohe AfA usw.
10 Unzulässige oder zu hohe AfA usw.
Für Gewinnminderungen, die – wenn auch handelsrechtlich erlaubt – steuerlich nicht zulässig sind, ist hier ein Korrekturposten einzusetzen. Unter anderem sind hier steuerlich zu hohe Dotierung der Abfertigungsrückstellung und Zuführungen zu Pensionsrückstellungen, die aufgrund handelsrechtlicher Verpflichtung vorgenommen wurden, steuerlich aber nicht anerkannt werden, zu erfassen.
Auch handelsrechtlich gebotene, steuerlich aber nicht zugelassene Dotierungen von Rückstellungen und Wertberichtigungen gehören hierher.