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III. Verschiebung der Angleichung der Kündigungsfristen und weitere Verlängerung der Aufstockung der Notstandshilfe
Mit dem Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, das Landarbeitsgesetz 2021 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden, BGBl I 2021/121, soll infolge der COVID-19 Krise die mit BGBl I 2017/153 getroffene Angleichung der Kündigungsfristen der Arbeiter an jene der Angestellten um drei Monate verschoben. Die Angleichung wird daher erst mit in Kraft treten und auf Kündigungen Anwendung finden, die nach dem ausgesprochen werden (§ 1503 Abs 19 ABGB).
Des Weiteren wird mit der vorgeschlagenen Änderung im AlVG die Notstandshilfe auch in den Monaten Juli bis September 2021 auf das Niveau des Arbeitslosengeldes angehoben. Die Regelung tritt mit in Kraft.