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SWK 4, 1. Februar 1996, Seite A 151

Verantwortung für die Richtigkeit der USt-Erklärung

47 Verantwortung für die Richtigkeit der USt-Erklärung

Nach der Rechtsprechung des VwGH ist derjenige, der die Steuererklärung unterschreibt, in erster Linie für deren Richtigkeit finanzstrafrechtlich verantwortlich.

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