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Sonstige Berichtigung
40 Sonstige Berichtigungen (Kennzahl 090)
Die "Erläuterungen" führen dazu aus:
"Erste Vorzeile (Berichtigung des Steuerbetrages gemäß § 16): Hier sind Entgeltsberichtigungen gemäß § 16 UStG 1972 (also für Umsätze bis ) einzutragen.
Zweite Vorzeile: Diese Zeile steht für sonstige Berichtigungen zur Verfügung (z. B. bei Steuersatzdifferenzen bei einem Ist-Versteuerer).
Dritte Vorzeile (Gutschrift durch Steuerfreiheit vorjähriger Ausfuhrumsätze): Hier kann die Steuerfreiheit für Ausfuhrumsätze der Vorjahre geltend gemacht werden (z. B. bei verspätetem Einlangen des Ausfuhrnachweises)."