Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Sozialversicherungs- und Steuerabzugspflicht für »freie« Dienst- und »dienstnehmerähnliche« (Werk-)Verträge
Gesetzliche Grundlagen und Erläuterungen
Die die Sozialversicherungs- und Steuerabzugspflicht für "freie" Dienstverträge und "dienstnehmerähnlich" beschäftigte Personen betreffenden Bestimmungen des StruktAnpG 1996, BGBl. Nr. 201/1996, ausgegeben am , sind am in Kraft getreten, werden allerdings nicht i. d. F. dieses Gesetzes vollzogen werden. Das Bemühen um eine gemeinsame Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und möglichst gleichlautende Erlässe/Richtlinien hat letztendlich zu den nun vorliegenden gesetzlichen Änderungen geführt: Insbesondere die Vertreter des Bundesministeriums für Finanzen und der Kammer der Wirtschaftstreuhänder haben dazu beigetragen, daß die beitrags- und leistungsrechtlichen Bestimmungen der beiden neu in die Sozialversicherungspflicht einbezogenen Vertragstypen vereinheitlicht wurden und damit doch etwas leichter vollziehbar sein werden. Die nachstehend i. d. F. des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 1996 (SRÄG 1996) wiedergegebenen – und am 10. 7. im Parlament auch schon beschlossenen – Bestimmungen sind bereits – soweit sie nicht ausdrücklich Ausnahmen vorsehen – mit in Kraft getreten, auch wenn die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt ...