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Abfertigung von Gesellschaftern
Abfertigung von Gesellschaftern (§ 14 EStG)
Wird das Dienstverhältnis mit der zu 20% beschäftigten Gesellschafterin (Tochter des Hauptgesellschafters) beendet, dann steht arbeitsrechtlich eine Abfertigungsverpflichtung zu. Eine Abtretung von Anteilen zwei Monate später (ab diesem Zeitpunkt zu 78% beteiligt) kann nicht dazu führen, daß die Abfertigung als nicht fremdüblich bezeichnet und der Betriebsausgabenabzug aberkannt wird. ()