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Reisekosten bei Musiker
Reisekosten bei Musiker (§ 4 Abs. 5 EStG)
Ein Musiker, der von Mai 1988 bis Oktober 1991 als Alleinunterhalter ausschließlich in einem Tiroler Hotel tätig ist und auch dort wohnt, hat in dem Hotelort seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen. Tagesdiäten stehen ihm daher nicht zu. ()