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Ehegattin
Ehegattin (§ 4 Abs. 4, § 20 EStG)
Wird die wöchentliche Arbeitszeit nur ungefähr festgelegt und besteht keine Vereinbarung über Mehrleistungen, dann ist das Dienstverhältnis mit 2400 S monatlich nicht anzuerkennen, zumal die Tätigkeit der Ehegattin eine ständige Anwesenheit erfordern würde. (RME 44 in ÖStZ 1996, 303)