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SWK 20, 15. Juli 1996, Seite A 384

Einbringung von Rechtsmitteln im Konkurs

(A. B.) – Die Abwicklung eines Konkursverfahrens entbindet den Steuerpflichtigen nicht von einem Verschulden im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO (Wiederaufnahme von Verfahren) an der rechtzeitigen Erhebung eines Rechtsmittels gegen Umsatzsteuerbescheide. Es obliegt ihm nämlich, dem Masseverwalter die entsprechenden Informationen zu erteilen und Unterlagen zu übergeben und ihn dadurch in die Lage zu versetzen, eine begründete Berufung gegen die Abgabenbescheide einzubringen. Einer allfälligen unbegründeten Weigerung des Masseverwalters, Berufung zu erheben, könnte mit Beschwerde gemäß § 84 Abs. 3 KO begegnet werden. (Erkenntnis des )

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