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Leasing: Zurechnung
• Bei einem
Vollamortisationsleasing ist das Leasinggut dem Leasingnehmer zuzurechnen und dieser kann die mit der Leasingrate in Rechnung gestellte Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer verrechnen – (§ 24 Abs. 1 lit. d BAO), (Abweisung)
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