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Provisionsüberlassung
Provisionsüberlassung (§ 4 Abs. 4, § 20 EStG)
Die Überweisung der Provisionen auf das Konto des Ehegatten führt nicht dazu, daß diesem auch die Einnahmen zuzurechnen sind. Werden alle Tätigkeiten, die zu der Provision geführt haben, vom Steuerpflichtigen getätigt und trägt dieser auch alle Aufwendungen, dann sind die Einnahmen auch nur ihm zuzurechnen (LS 85 und 86 in FJ 1995, 319).