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Ersatzzahlungen eines Arztes
Ersatzzahlungen eines Arztes (§ 4 Abs. 4 EStG)
Hat ein Arzt in Verletzung seiner Pflicht Medikamente gegenüber der Sozialversicherung verrechnet, die nicht an die Patienten weitergegeben worden sind, dann stellt die ihm vorgeschriebene Ersatzzahlung keine Betriebsausgabe dar, da die Rezeptmanipulationen außerhalb der ärztlichen Berufstätigkeit stehen (RME 93 in ÖStZ 1995, 489).