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SWK 6, 15. Februar 1996, Seite A 168

Keine Umsatzsteuerpflicht für KFZ-Leasing im Drittland

Verordnung des BMF präzisiert die Voraussetzungen

Mag. Hermann Gabriel

Nach der bisher geltenden Gesetzeslage des Umsatzsteuergesetzes 1994 war das Vermieten von Beförderungsmitteln in Österreich umsatzsteuerpflichtig, unabhängig von der Person des Leasingnehmers und unabhängig davon, ob der Nutzungseinsatz des Beförderungsmittels ausschließlich im Drittland erfolgte. Das Beibehalten dieser Regelung hätte vor allem bei KFZ-Leasinggeschäften in süd- und osteuropäischen Drittländern zu Doppelbesteuerungen und einem enormen Verlust an Wettbewerbsfähigkeit geführt. Diesen berechtigten Bedenken der österreichischen Leasinggesellschaften hat das BMF dankenswerterweise Rechnung getragen und unter Berücksichtigung der Richtlinienvorgaben durch die EU nunmehr eine Verordnung zum Umsatzsteuergesetz 1994 erlassen, welche zu einem hörbaren Aufatmen bei allen Laesinggesellschaften geführt hat.

Aufgrund dieser Verordnung (SWK-Heft 2/1996, Seite A 37) ist nunmehr klargestellt, daß in Österreich keine Umsatzsteuerpflicht für KFZ-Leasinggeschäfte besteht, wenn die Nutzung der Beförderungsmittel im Drittlandsgebiet erfolgt, die Kraftfahrzeuge im Drittlandsstaat zugelassen werden und ein Kennzeichen eines Drittlandsstaates aufweisen und wenn eine zollrechtliche Ausfuhranmeldung vorliegt.

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