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Lösung der Probleme des Buch- und Ausfuhrnachweises
Ausgehend von den Ausführungen Sporers, Erleichterter Buchnachweis für Ausfuhrlieferungen, in SWK-Heft 29/1995, Seite A 630 ff., sowie ausführlich in Djanani/Kofler/Steckel (Hrsg.), Anpassungsprozesse in Wirtschaft und Recht, FS Lexa, 595 ff., wurden die darin enthaltenen Reform- und Lösungsvorschläge infolge der engen und formalistischen Auslegung nach der Rechtsprechung des VwGH diskutiert. Aufgrund des Gesetzeswortlautes und dessen Interpretation durch das Höchstgericht hat die Verwaltung jedoch keinen Ermessensspielraum.
Als Arbeitsprogramm 1996 der Arbeitsgruppe "Umsatzsteuer" wurde daher beschlossen, durch den Fachsenat Vorschläge zur Änderung des Gesetzes in Richtung Belegnachweis statt materiellem Buch- beziehungsweise Ausfuhrnachweis (im bisherigen Sinn) auszuarbeiten und auch diesbezüglich eine Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer anzustreben. Dadurch sollen weiterhin die Grundsätze des qualifizierten Nachweises der Steuerbefreiungen maßgeblich sein, aber im Sinne der aktuellen Spardiskussion sowohl Verwaltungsaufwand als auch hohe Administrationskosten der Steuerpflichtigen verringert werden, um dadurch einen Beitrag zur Kostenentlastung der Volkswirtschaft anzustrebe...