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Aktuelles zum UStG 1994
In der Sitzung der Arbeitsgruppe "Umsatzsteuer" des Fachsenates für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am hatte der Fachsenat die Gelegenheit, mit Herrn MR Mag. Michael Scheiner, Leiter der Abteilung Umsatzsteuer des BMF, unter anderem nachstehende Fragen zu besprechen. Die für die Praxis wesentlichen Ergebnisse werden kurzgefaßt wiedergegeben:
1. Verzugszinsen als Schadenersatz
Im zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Zinsen (GZ 09 4501/81-IV/9/95, AÖFV 253/1995, f.) werden Verzugszinsen als Zinsen aufgrund einer Kreditvereinbarung nach § 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994 unecht steuerfrei gestellt. Nach Ruppe kann es keinen Unterschied machen, ob Verzugszinsen im Zusammenhang mit einer Mahnklage – auch über die gesetzlichen Zinsen hinaus in nachgewiesener Höhe – als Schadenersatz zugesprochen werden oder von vornherein die Schadenersatzforderung für den Verzugsfall anerkannt wird und etwa durch "Allgemeine Geschäftsbedingungen" Verzugszinsen in bestimmter Höhe vereinbart werden. Herr MR Mag. Scheiner stellt in Aussicht, die Erlaßaussage zu überprüfen. Betreffend Mahngebühren oder sonstige Mahnkosten im Zusammenhang mit dem Mahnverfahren w...