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Anlaufverluste
18 Abs. 7 EStG 1988)
(BMF) – Das BMF hat in einer Einzelerledigung die Auffassung vertreten, die im Rahmen einer Mitunternehmerschaft zwischen den Gesellschaftern vorgenommene Veränderung im Beteiligungsausmaß könne nicht der Eröffnung eines Betriebes gemäß § 18 Abs. 7 EStG 1988 gleichgesetzt werden. ( SWK-Heft 7/1995, Seite A 206).
Gleiches wird gelten, wenn ein weiterer Gesellschafter einer in welcher Rechtsform auch immer bestehenden Mitunternehmerschaft außerhalb des dreijährigen Anlaufzeitraumes beitritt. (