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SWK 36, 20. Dezember 1996, Seite T 337

Über 40jährige: Nachkauf bis 31. 12. 1996 beantragen!

Ab 1. 1. 1997 verteuert die „Risikozuschlagsverordnung" den Nachkauf bei Antragstellung nach Vollendung des 40. Lebensjahres um 12% bis zu 134%

Werner Sedlacek

Für Pensionsstichtage seit müssen Schul- und Studienzeiten nachgekauft werden, damit sie sich nicht nur pensionserhöhend auswirken, sondern auch bei Feststellung des (frühestmöglichen) Pensionsanspruches berücksichtigt werden können. Insbesondere Akademikerinnen werden daher Schul- und Studienzeiten nachkaufen müssen, wenn sie die ab Vollendung des 55. Lebensjahres mögliche vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer, für die entweder 420 Pflichtbeitragsmonate oder 450 Versicherungsmonate erforderlich sind, zukünftig beanspruchen wollen.

Die derzeitigen Kosten von 2.964 S pro Schulmonat und 5.928 S pro Studienmonat gelten nur noch für Anträge, die bis beim zuständigen Versicherungsträger eingelangt sind. Für Anträge ab dem erhöhen sich diese Beträge nicht nur aufgrund der „allgemeinen" Aufwertung auf 3.100,80 S bzw. 6.201,60 S, sondern zusätzlich auch - und das besonders empfindlich - für Versicherte, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 40. Lebensjahr bereits vollendet haben, um einen Faktor, der nach versicherungsmathematischen Grundsätzen - insbesondere unter Berücksichtigung der biometrischen Grundwerte (Sterbe- und Invalidisierungswahrscheinlichk...

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