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SWK 36, 20. Dezember 1996, Seite T 326
Endgültiger Gesetzestext versus Begutachtungsentwurf
Tabelle in neuem Fenster öffnen
S. T 326Abgabenänderungsgesetz 1996 und EU-Abgabenänderungsgesetz Endgültiger Gesetzestext versus Begutachtungsentwurf Am wurden das Abgabenänderungsgesetz 1996 und das EU-Abgabenänderungsgesetz vom Nationalrat beschlossen. Im Beitrag werden sämtliche Änderungen gegenüber den Begutachtungsentwürfen dargestellt. Bei umfangreichen Änderungen wird der Inhalt nicht nur skizziert, sondern vollständig wiedergegeben. ABGABENÄNDERUNGSGESETZ 1996 ARTIKEL I - EINKOMMENSTEUERGESETZ 1988 | ||
Ziffer des Begutachtungsentwurfes | Änderung gegenüber dem Begutachtungsentwurf | |
Z 1 b (§ 4 Abs. 12 Z 2) | Entfällt. | |
Z 2 (§ 6 Z 2, zweiter Satz) | Entfällt. | |
Neu (§ 6 Z 2 lit. a) | Es werden folgende Sätze angefügt: „Zu den Herstellungskosten gehören auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten. Z 13 letzter Satz ist zu beachten." | |
Neu (§ 6 Z 13) | Der letzte Satz lautet: „Soweit nach Maßgabe der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eine Zuschreibung zulässig ist, hat der Steuerpflichtige bei Anteilen an Körperschaften, die zum Anlagevermögen gehören, den höheren Teilwert anzusetzen. Dies hat nur insoweit zu erfolgen, als es sich um Beteiligungen im Sinne des § 228 Abs. 1 ... |