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Keine inhaltliche Aussage des VwGH zur behaupteten Ausnahme von „Unterstützungskassen ohne Rechtsanspruch“ von der Banken- und Versicherungsaufsicht
§ 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG; Art 133 Abs 4 B-VG
VwGH verneint in konkreter Verfahrenskonstellation das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B-VG hinsichtlich der Frage, inwieweit „Unterstützungskassen ohne Rechtsanspruch“ von der Banken- und Versicherungsaufsicht ausgenommen sind.
[…] Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Verwaltungsgerichts wurde der Revisionswerberin die Entgegennahme, das Halten und das weitere Anbieten der Entgegennahme von fremden Geldern auf Basis der Richtlinien der Revisionswerberin für Leistungen aus einem näher angeführten Versorgungsplan untersagt und bei Nichtbefolgung eine Zwangsstrafe angedroht. Nach der Begründung nehme die Revisionswerberin gewerblich fremde Gelder als Einlage entgegen, ohne über eine Konzession der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zu verfügen. Sie habe durch das Betreiben von Bankgeschäften gemäß § 1 Abs 1 Z 1 zweiter Fall BWG ohne erforderliche Berechtigung gegen § 4 Abs 1 iVm § 98 Abs 1a BWG verstoßen.
In der Zulässigkeitsbegründung der dagegen gerichteten außerordentlichen Revision (§ 28 Abs 3 VwGG) führt die Revisionswerberin zunächst aus, es fehle höchstgerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, ob Un...