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SWK 36, 20. Dezember 1996, Seite R 127

Freiwillige Abfertigung

Wenn der Arbeitgeber an die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeitnehmer zur

Höherversicherung der Arbeitnehmer Zahlungen leistet, die erst bei Beendigung des Dienstverhältnisses als freiwillige Abfertigung abgerechnet werden, sind die Zahlungen erst bei Beendigung des Dienstverhältnisses mit den niedrigeren Steuersätzen zu versteuern - (§ 67 Abs. 2 und 6 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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