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SWK 36, 20. Dezember 1996, Seite A 650

Erbschaft; steuerfreier Betrag gemäß § 28 Abs. 5 EStG und Fruchtgenußrecht

(BMF) - Sachverhalt der Anfrage: Laut Testament ist die Ehegattin Alleinerbin. Den beiden Söhnen wird ein Miethaus vermacht, an dem der Alleinerbin ebenfalls im Testament das Fruchtgenußrecht eingeräumt wird. Die Fruchtnießerin ist laut Testament verpflichtet, „sämtliche von der Liegenschaft anfallenden Kosten, Steuern und Gebühren sowie alle Darlehensrückzahlungen allein und ohne Inanspruchnahme unserer Söhne zu bezahlen". Zugunsten der Fruchtnießerin wird ein ebenfalls im Testament angeordnetes Belastungs- und Veräußerungsverbot auf deren Lebzeiten grundbücherlich sichergestellt:

Angefragt wird die Berechtigung der Absetzung für Abnutzung (AfA) und die steuerliche Beurteilung der vom Erblasser gemäß § 28 Abs. 5 EStG gebildeten steuerfreien Beträge.

Würdigung: 1. AfA

Ein testamentarischer Fruchtnießer ist i. d. R. nicht wirtschaftlicher Eigentümer (vgl. ). Ausnahmsweise kann wirtschaftliches Eigentum angenommen werden, wenn der Fruchtnießer die ihm gemäß §§ 512, 513 ABGB obliegenden Lasten zu tragen hat und zu seinen Gunsten ein Veräußerungs- und Belastungsverbot verbüchert wird (vgl. ).

Im Anfragefall geht das Wohnhaus - bei der für die Einkommensteu...

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