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ÖBA 10, Oktober 2017, Seite 728

VwGH: Unionsrechtliche Fragen des Liquiditätsverbunds nach § 27a BWG bereits hinreichend geklärt

§ 27a BWG; Art 133 Abs 4 B VG

Durch das Erk (ÖBA 2015/205, 468) ist bereits klargestellt, dass die Regelung des § 27a BWG nach Ansicht des VwGH eine zulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellt; maW: Die Bestimmung ist unionsrechtskonform. Diese Frage ist daher keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B VG (mehr).

Strafbemessungen sind einzelfallbezogene Abwägungen und stellen daher grundsätzlich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B VG dar.

(ebenso Ra 2017/02/0119 vom selben Tag)

Rubrik betreut von:
Bearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Karl Stöger, MJur, Institut für Öffentliches Recht und Politikwissenschaft, Universität Graz
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