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SWK 29, 10. Oktober 1996, Seite R 97

Fahrbahnkostenbeitrag OÖ

Die Ermäßigung des Fahrbahnkostenbeitrages in Oberösterreich kann nur beansprucht werden, wenn die bewohnbare Fläche höchstens 150 m2

ist - (§ 20 Abs. 10 O.ö. BauO), (Abweisung)

(2 Erk., ; , 94/17/0324)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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