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SWK 29, 10. Oktober 1996, Seite R 97

Familienbeihilfe: Anspruch

Zur Feststellung, ob einem türkischen Gastarbeiter Familienbeihilfe für seine in der Türkei lebenden sieben Kinder wegen überwiegender Kostentragung zusteht, sind die Unterhaltskosten der Kinder in der Türkei den festgestellten Geld- und Sachleistungen des Gastarbeiters gegenüberzustellen - (§ 2 Abs. 1 lit. a FLAG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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