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SWK 29, 10. Oktober 1996, Seite R 95

Kurzparkzone: Gebührenpflicht

Eine gebührenpflichtigeKurzparkzone liegt nicht vor, wenn auf der Anbringungsvorrichtung, auf der das Verbotszeichen „Kurzparkzone-Anfang" angebracht ist, sich auch Hinweisschilder anderer Art, die in der StVO nicht vorgesehen sind, befinden - (§ 48 StVO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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