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SWK 29, 10. Oktober 1996, Seite R 93

Einkünfte von Lehrbeauftragten

Ob ein Lehrbeauftragter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit hat, hängt vom Gesamtbild der Verhältnisse ab - (§ 25 EStG 1988)

Die Beschwerdeführerin war an der Hochschule für Musik und darstellende Kunst „Mozarteum" in Salzburg als Lehrbeauftragte (Solo- und Klassenkorrepetition) tätig. Ihre Lehrtätigkeit im Rahmen remunerierter Lehraufträge umfaßte insgesamt 14 Wochenstunden. In ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr 1990 erklärte die Beschwerdeführerin die Einkünfte aus ihrer Tätigkeit als Lehrbeauftragte als lohnsteuerpflichtige Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Das Finanzamt behandelte die erwähnten Einkünfte als Einkünfte aus selbständiger Arbeit und setzte Einkommen- und Umsatzsteuer fest.

Die Beschwerdeführerin erhob Berufung. Sie führte aus, vor kurzem sei in der Literatur die Auffassung vertreten worden, daß Lehrbeauftragte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielten, bei denen keine Umsatzsteuer anfalle.

„Mit der Frage nach der Art der Einkünfte von Lehrbeauftragten an Hochschulen, die remunerierte Lehraufträge (vgl. hiezu das Bundesgesetz über die Abgeltung von Lehr- und Prüfungstätigkeiten an Hochschulen, BGBl. Nr. 463/1974)...

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