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Rufbereitschaft nicht begünstigt
Rufbereitschaft nicht begünstigt (§ 68 EStG)
Zuschläge für an Sonn- und Feiertagen geleistete Rufbereitschaften sind nicht nach § 68 EStG begünstigt, weil sie nicht für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit gezahlt worden sind (FG Schleswig-Holstein , II 567/93 in BB 1996, 1647 f.).