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SWK 29, 10. Oktober 1996, Seite E 31

Sonstige Bezüge nicht bei Freiberufler

Sonstige Bezüge nicht bei Freiberufler (§ 67 EStG)

Ein Steuerberater, der hauptsächlich gegenüber einem Klienten tätig ist und dafür 14-mal im Jahr ein Honorar kassiert, kann für die 13. und 14. Teilrechnung nicht die Steuerbegünstigung des § 67 EStG in Anspruch nehmen ().

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