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Mehrjährige Tätigkeit
Mehrjährige Tätigkeit (§ 37 Abs. 1 EStG 1972)
Die steuerliche Begünstigung des § 37 stand 1988 dann zu, wenn die Einnahmen (im Gegenstand Facharzt mit Forschungsauftrag für Pharmafirma) eine Tätigkeit betreffen, die sich über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten erstreckt hat ().