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Studium (MBA) als Werbungskosten
Studium (MBA) als Werbungskosten (§ 16 EStG)
Aufwendungen für ein Studium mit dem Abschluß „Master of Business Administration" (MBA) können zu den als Werbungskosten abziehbaren vorabentstandenen Fortbildungskosten zählen (BFH , VI R 24/95 in BB 1996, 1758). Die Kosten für ein Erststudium sind stets als Berufsausbildungskosten zu qualifizieren und damit nicht als Werbungskosten absetzbar (BFH , VI R 94/94 in BB 1996, 1870).