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Die Reparatur der Werkverträge im Überblick
Die Reparatur der Werkverträge im Überblick
Erleichterungen für einige Betroffene, insgesamt aber kaum Verbesserungen
VON DR. MANFRED GRÜNDLER
Das Parlament hat nunmehr den zweiten Versuch gemacht, die Regelungen über die Versicherungspflicht der Werkverträge zu „reparieren". Bei unveränderter Geltung der Definition der Versicherungstatbestände wurden Änderungen vorgenommen, die für einen Teil der Betroffenen Erleichterungen, insgesamt aber kaum Verbesserung bringen und im folgenden dargestellt werden.
1. Erweiterung des Auftraggeberbegriffes (§ 4 Abs. 7 ASVG)
Offenbar um Umgehungen zu verhindern, werden in einem neuen § 4 Abs. 7 ASVG Regeln aufgestellt, nach denen rechtlich selbständige Unternehmungen als ein einziger Auftraggeber anzusehen sind. Dies soll dann der Fall sein, wenn
• sie im Sinne des § 228 Abs. 3 HGB verbunden oder diesen vergleichbar zu wirtschaftlichen Zwecken zusammengefaßt sind;
• sie Absprachen über die jeweilige Inanspruchnahme des Auftragnehmers zu einem gemeinsamen Zweck getroffen haben.
Diese Regelung soll nicht nur für die Versicherungstatbestände des § 4 Abs. 4 und 5 ASVG, sondern auch für die Geringfügigkeits- bzw. die Versicherungsgrenze dann gelten, wenn bei einem Unternehmen ein Dienstverhältnis, bei dem an...