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Darlehen an Kapitalgesellschaft
• Die Nutzung einesunverzinslichen Darlehens des Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft war als Überlassung eines Gegenstandes an die Gesellschaft zu einer den Wert nicht erreichenden Gegenleistung gesellschaftsteuerpflichtig - (§ 2 Z 3 lit. b KVG vor der Novelle BGBI. 629/1994)
Die E. GmbH war Alleingesellschafterin der Z. GmbH und gewährte dieser ein unverzinsliches Darlehen in Höhe von 119 Mio. S. Das Finanzamt vertrat den Standpunkt, daß die unentgeltliche Nutzung dieses Kapitals eine gemäß § 2 Z 3 lit. b KVG gesellschaftsteuerpflichtige Leistung sei. Die Höhe dieser Leistung ermittelte das Finanzamt für den Zeitraum vom bis mit 6,5% des Darlehens, das sind 13.686.652,78 S, und schrieb Gesellschaftsteuer in Höhe von 2% dieses Betrages vor.
Gemäß § 2 Z 3 lit. b KVG in der auf den Beschwerdefall anzuwendenden Fassung vor dem Bundesgesetz BGBI. Nr. 629/1994 unterliegen der Gesellschaftsteuer freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistungen geeignet sind, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen, wobei das Gesetz dafür unter anderem den Verzicht auf Forderungen und die Überlassung von Gegenständen an die Gesellschaft zu einer den Wert ni...