Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 1996, Seite R 72
Familienbeihilfe für Studenten
• Für einen volljährigen Studenten, der zu keinen Prüfungen antrat, konnte auch bis 1992 keineFamilienbeihilfe bezogen werden - (§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG i. d. F. BGBl. 604/1987), (Abweisung)
()