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Reisekosten eines Beamten
• Reisekosten eines Beamten im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit alsPersonalvertreter sind bei Ermittlung seiner Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit nicht als Werbungskosten anzusehen - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
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