Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zinsen: Abzugsfähigkeit
•
Zinsenfür Schulden, die der Steuerpflichtige anläßlich des Erwerbes oder der Herstellung eines sowohl betrieblichen als auch privaten Zwecken dienenden Hauses eingeht, sind mit dem betrieblichen Anteil als Betriebsausgaben abzugsfähig - (§ 4 Abs. 3 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()