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Gewillkürtes Betriebsvermögen
• Die Aufnahme eines Wirtschaftsgutes insgewillkürte Betriebsvermögen ist nur anzuerkennen, wenn die dementsprechende Buchung zeitfolgerichtig als laufender Geschäftsvorfall erfolgt ist - (§ 5 EStG 1972), (Abweisung)
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