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SWK 23, 15. August 1996, Seite R 70
Gerichtskosten: Berichtigung
• Ein Antrag auf Berichtigung vonGerichtskosten ist abzuweisen, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen eingebracht worden ist - (§ 7 Abs. 1 GEG 1962), (Abweisung)
(, AW 95/17/0056)