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Gerichtsgebühren: Bemessung
• Wenn im gerichtlichen Verfahren der Streitwert aufgrund einer Bemängelung durch Gerichtsbeschluß unanfechtbar geworden ist, ist dieser Streitwert auch für die Bemessung der
Gerichtsgebühren maßgeblich - (§ 60 Abs. 2 JN), (Abweisung)
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